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Seit 2002 bzw. 2005 gelten für alle ambulant
tätigen Ärzte umfassende rechtliche Rahmenbedingungen für ein
professionelles Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsmanagement (HSQM).
Seit 2005 finden gerade in zahnärztlichen Praxen verstärkt Begehungen
der entsprechenden Behörden statt. Wir haben die wesentlichen
Informationen für Sie hier einmal zusammengefasst.
Um
den gesetzlichen Anforderungen aus eigener Kraft zu genügen ist
erheblicher finanzieller und personeller Aufwand erforderlich.
Die HSQM — Software verbindet in einer
einmaligen Kombination die Anforderungen von Hygiene-, Sicherheit-,
Arbeitsschutz-, MPG und MPBetreibV mit dem §135 SGB V (Einführung eines
QM-Systems) und geht weit über ein „EDV-gestütztes Handbuch“ hinaus.
Im HSQM-Handbuch sind alle Verfahrens- und
Arbeitsanweisungen nach geltenden Rahmenbedingungen, einschließlich
umfassenden Anweisungen zum Hygieneplan nach IfSG, bereits als
Dokumente (ca. 1.200 Seiten) enthalten. Sie brauchen nur noch einige
davon an Ihre Praxis anzupassen.
Der Hersteller garantiert zudem
Rechtskompatibilität (MPG, MPBetreibV, IfSG, ArbSchuG, §135 SGB V), die
durch regelmäßige Updates der Software umgesetzt wird. Die Software ist
kompatibel zu Richtlinien nach DIN EN ISO 9001:2000 und anderen
Modellen, wie QEP.
Wir haben die Softwareinhalte von den
Gesundheitsbehörden prüfen lassen. Sie wurde als ausgezeichnet befunden
und entspricht den Empfehlungen für die Begehungen von Zahnarztpraxen.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Service & Beratung" oder in unserer "Infothek" Wenn Sie die Software kostenlos testen möchten, besuchen Sie unser Schnupperseminar. Die Termine finden Sie unter H+M Akademie. |